Definition
Arbeitsmedizin ist ein hauptsächlich präventiv ausgerichtetes Fachgebiet der Medizin, welches sich mit den Wechselwirkungen zwischen Arbeit und Gesundheit befasst. Ein besonderes Augenmerk liegt auf arbeitsbedingten Gesundheitsschäden (z.B. Berufserkrankungen, Unfallverhütung, Begutachtungen für Versicherungen).
Aufgaben und Ziele
Durch die Arbeitsmedizin soll die Leistungsfähigkeit und Gesundheit der Mitarbeiter erhalten und gefördert werden. Sie dient also sowohl dem Arbeitgeber als auch dem Arbeitnehmer. Im Sinne einer ganzheitlichen Medizin berücksichtigt die Arbeitsmedizin physische, psychische und soziale Faktoren der Mitarbeiter.
Zu den Aufgaben der Arbeitsmedizin zählen unter anderem:
- Verhinderung arbeitsbedingter Erkrankungen und Förderung der Gesundheit am Arbeitsplatz
- Abklärung von eventuellen Gesundheitsstörungen der Mitarbeiter, die durch das Arbeitsumfeld verursacht werden können
- Erkennen von gesundheits- und leistungsrelevanten Faktoren im Arbeitsgeschehen und Bewertung hinsichtlich gesundheitlicher Risiken und Auswirkungen
- Beratung bei:
- Planung von Arbeitsstätten,
- Beschaffung oder Änderung von Arbeitsmitteln und Geräten (z.B. ergonomische Bürostühle etc.)
- Einführung oder Änderung von Arbeitsverfahren,
- Einführung von neuen Arbeitsstoffen,
- Schutzausrüstungen
- Gefahrenbeurteilung, Gefahrenverhütung, Unfallverhütung
- Beratende Tätigkeit in psychologischen, physiologischen, hygienischen und ergonomischen Fragen (z.B. Arbeitszeit, Pausenregelung, Arbeitsrhythmus, Arbeitsplatzgestaltung, Optimierung der Arbeitsabläufe)
- Mitwirkung bei Organisation und Schulung der Mitarbeiter (Erste Hilfe, Notfallmedizin)
- Unterstützung in Fragen des Arbeitsplatzwechsels und Wiedereingliederung in den Arbeitsprozess