Arbeitsmedizinische Betreuung

Arbeitsmedizinische Betreuung

Gesetzliche Grundlage für eine arbeitsmedizinische Betreuung bilden das Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) und Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) wonach alle Unternehmen / Betriebe zum Schutz der Gesundheit ihrer Beschäftigten verpflichtet sind.

Um diesen gesetzlichen Regelungen gerecht zu werden, erhalten die Unternehmen und Betriebe Unterstützung von Arbeitsmedizinern / Betriebsärzten im Rahmen der arbeitsmedizinischen Betreuung.
Dabei beraten und unterstützen die Arbeitsmediziner / Betriebsärzte den Arbeitgeber, Führungskräfte, etwaige betriebliche Interessensvertretungen und Beschäftigte aus medizinischer Sicht zu allen Themen des Arbeits- und Gesundheitsschutzes.
Die arbeitsmedizinische Betreuung gliedert sich in:

Wir bieten Unternehmen und Betrieben u.a. folgende Leistungen im Rahmen der gesetzlich vorgeschriebenen betriebsärztlichen Betreuungan:

  • Unterstützung bei der Implementierung, Pflege und Anpassung von Gefährdungsbeurteilungen
  • Regelmäßige Begehung der Arbeitsplätze
  • Teilnahme an den Sitzungen des Arbeitsschutzausschusses
  • Beratung zu Maßnahmen der Arbeitsplatzgestaltung im Sinne der Verhältnisprävention
  • Beratung der Unternehmensführung und der Mitarbeiter zum sicherheits- und gesundheitsgerechten Verhalten am Arbeitsplatz im Sinne der Verhaltensprävention
  • Unterstützung bei Unterweisungen, Betriebsanweisungen, Qualifizierungsmaßnahmen sowie Information und Aufklärung der Mitarbeiter über gesundheitliche Risiken
  • Beratung der Unternehmensleitung zur Beachtung von Arbeitsschutzbelangen in betrieblichen Prozessen
  • Kollektive arbeitsmedizinische Beratung der Beschäftigten zu (arbeits-)medizinischen Themen
  • Beratung von Führungskräften, betrieblichen Interessenvertretungen und Beschäftigten zu Rechtsgrundlagen, Stand der Technik, Arbeitsmedizin und neuen wissenschaftlichen Erkenntnissen
  • Hilfe bei der Erstellung von Dokumentationen und Erfüllung von Meldepflichten gegenüber den zuständigen Behörden und Unfallversicherungsträgern
  • Untersuchung von Ereignissen, Ursachenanalysen und deren Auswertungen, Ermitteln von Unfallschwerpunkten sowie Schwerpunkten arbeitsbedingter Erkrankungen
  • Unterstützung bei der Erlangung von Präventions- und Rehabilitationsleistungen der Deutschen Rentenversicherung

Neben der Erfüllung gesetzlicher und berufsgenossenschaftlicher Vorgaben verfolgen wir das Ziel, einen hochwertigen Arbeits- und Gesundheitsschutz zu realisieren, der sich spürbar positiv auf Ihr Unternehmen auswirkt.

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