Arbeitsmedizinische Betreuung
Gesetzliche Grundlage für eine arbeitsmedizinische Betreuung bilden das Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) und Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) wonach alle Unternehmen / Betriebe zum Schutz der Gesundheit ihrer Beschäftigten verpflichtet sind.
Um diesen gesetzlichen Regelungen gerecht zu werden, erhalten die Unternehmen und Betriebe Unterstützung von Arbeitsmedizinern / Betriebsärzten im Rahmen der arbeitsmedizinischen Betreuung.
Dabei beraten und unterstützen die Arbeitsmediziner / Betriebsärzte den Arbeitgeber, Führungskräfte, etwaige betriebliche Interessensvertretungen und Beschäftigte aus medizinischer Sicht zu allen Themen des Arbeits- und Gesundheitsschutzes.
Die arbeitsmedizinische Betreuung gliedert sich in:
Wir bieten Unternehmen und Betrieben u.a. folgende Leistungen im Rahmen der gesetzlich vorgeschriebenen betriebsärztlichen Betreuungan:
- Unterstützung bei der Implementierung, Pflege und Anpassung von Gefährdungsbeurteilungen
- Regelmäßige Begehung der Arbeitsplätze
- Teilnahme an den Sitzungen des Arbeitsschutzausschusses
- Beratung zu Maßnahmen der Arbeitsplatzgestaltung im Sinne der Verhältnisprävention
- Beratung der Unternehmensführung und der Mitarbeiter zum sicherheits- und gesundheitsgerechten Verhalten am Arbeitsplatz im Sinne der Verhaltensprävention
- Unterstützung bei Unterweisungen, Betriebsanweisungen, Qualifizierungsmaßnahmen sowie Information und Aufklärung der Mitarbeiter über gesundheitliche Risiken
- Beratung der Unternehmensleitung zur Beachtung von Arbeitsschutzbelangen in betrieblichen Prozessen
- Kollektive arbeitsmedizinische Beratung der Beschäftigten zu (arbeits-)medizinischen Themen
- Beratung von Führungskräften, betrieblichen Interessenvertretungen und Beschäftigten zu Rechtsgrundlagen, Stand der Technik, Arbeitsmedizin und neuen wissenschaftlichen Erkenntnissen
- Hilfe bei der Erstellung von Dokumentationen und Erfüllung von Meldepflichten gegenüber den zuständigen Behörden und Unfallversicherungsträgern
- Untersuchung von Ereignissen, Ursachenanalysen und deren Auswertungen, Ermitteln von Unfallschwerpunkten sowie Schwerpunkten arbeitsbedingter Erkrankungen
- Unterstützung bei der Erlangung von Präventions- und Rehabilitationsleistungen der Deutschen Rentenversicherung
Neben der Erfüllung gesetzlicher und berufsgenossenschaftlicher Vorgaben verfolgen wir das Ziel, einen hochwertigen Arbeits- und Gesundheitsschutz zu realisieren, der sich spürbar positiv auf Ihr Unternehmen auswirkt.