Tauglichkeitsuntersuchungen für Triebfahrzeugführer nach TfV (Lokführeruntersuchung)

Die PAP Rudolstadt ist vom Eisenbahnbundesamt (EBA) als Untersuchungsstelle zur Durchführung von medizinischen Untersuchungen nach der Triebfahrzeugführerscheinverordnung (TfV) anerkannt. Wir führen die Tauglichkeitsuntersuchungen durch und stellen Ihnen die entsprechenden Nachweise aus.

Triebfahrzeugführer, Sicherungsposten und Sicherungsaufsichtskräfte müssen über einen guten Gesundheitszustand verfügen und dürfen keine schweren gesundheitlichen Störungen aufweisen. Außerdem dürfen sie keine tauglichkeitseinschränkenden Medikamente und Stoffe einnehmen. Weitere Grundvoraussetzung ist ein gutes Seh- und Hörvermögen. Den Nachweis dafür müssen Sie alle drei Jahre, ab dem 55. Lebensjahr sogar jährlich, erbringen.

Die medizinische Untersuchung umfasst u. a. folgende Untersuchungen:

  • tätigkeitsbezogene Anamnese
  • Erfassung des Ganzkörperstatus
  • Untersuchung des Hörvermögens
  • Untersuchung des Sehvermögens
  • Ruhe-EKG  (Elektrokardiogramm)
  • Blut- und Urinuntersuchung / Laboranalyse
  • Drogenscreening

Während der gesamten medizinischen Untersuchung werden Sie von ausgebildetem Fachpersonal begleitet und unterstützt.

Bei Erstuntersuchungen ist eine psychologische Untersuchung erforderlich, welche wir über unsere Kooperationspartner durchführen lassen.

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