Grundbetreuung

Im Rahmen der Grundbetreuung erhält der Arbeitgeber von uns Beratung und Unterstützung u.a. zu folgenden Themen:

  • Beurteilung der Arbeitsbedingungen – Gefährdungsbeurteilung
  • Maßnahmen der Arbeitsgestaltung – Verhältnis- und Verhaltensprävention
  • Organisation des Arbeits- und Gesundheitsschutzes
  • Analyse arbeitsbedingter Erkrankungen, Berufskrankheiten und Unfälle
  • Erfüllung von Meldepflichten
  • Dokumentation des Arbeitsschutzes

Außerdem erfolgen im Rahmen der Grundbetreuung die Teilnahme des Betriebsarztes am Arbeitsschutzausschuss (ASA) und regelmäßige Betriebsbegehungen.

Für die Grundbetreuung wird je nach Betriebsgröße (Mitarbeiterzahl) und Betriebsart nach DGUV (Deutsche gesetzliche Unfallversicherung) Vorschrift 2 eine jährlich zu erbringende Einsatzzeit des Betriebsarztes festgelegt. Diese Einsatzzeit wird in Einsatzstunden abgerechnet und vergütet.

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