Arbeitsmedizinische Angebotsvorsorge

Es handelt sich hierbei um Untersuchungen, welche dem Mitarbeiter regelmäßig vom Arbeitgeber angeboten werden müssen und bei denen der Arbeitnehmer selber entscheiden kann, ob er das Untersuchungsangebot annimmt oder nicht.
Beispiele für Angebotsvorsorgen sind:

  • Kontrolle der Augen bei Bildschirmtätigkeiten
  • Tätigkeiten im Lärm [Lex, 8h ≥ 80 dB(A)]
  • Feuchtarbeit oder Tragen von flüssigkeitsdichten Handschuhen > 2h pro Schicht

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