Arbeitsmedizinische Pflichtvorsorge

Dabei handelt es sich um Untersuchungen, die zur Ausübung einer bestimmten Tätigkeit gesetzlich vorgeschrieben sind. Der Arbeitnehmer ist vor Aufnahme der Tätigkeit zur Teilnahme an der Untersuchung verpflichtet. Danach werden in regelmäßigen Abständen (meistens alle 3 Jahre) Folgeuntersuchungen beim Betriebsarzt durchgeführt.
Ohne die durchgeführte Pflichtvorsorge darf die entsprechende Tätigkeit nicht ausgeführt werden.

Beispiele für Pflichtvorsorgen sind:

  • Feuchtarbeit oder Tragen von flüssigkeitsdichten Handschuhen > 4h pro Schicht
  • Arbeitnehmer, die regelmäßig mit Röntgenstrahlen und radioaktiven Stoffen arbeiten
  • Tätigkeiten mit einer hohen Infektionsgefährdung
  • Tätigkeiten im starken Lärm [Lex, 8h ≥ 85 dB(A)]

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