Arbeitsmedizinische Vorsorge nach ArbMedVV

Arbeitsmedizinische Vorsorge dient der Feststellung, ob bei Ausübung einer bestimmten Tätigkeit eine erhöhte gesundheitliche Gefährdung für den Mitarbeiter besteht. Es geht dabei um die persönliche Aufklärung und Beratung des Beschäftigten über persönliche Gesundheitsrisiken bei der Arbeit. Personenbezogene Ergebnisse und Befunde aus der arbeitsmedizinischen Vorsorge werden vom Betriebsarzt grundsätzlich nicht an den Arbeitgeberweitergegeben.
Die gesetzlichen Regelungen zur arbeitsmedizinischen Vorsorge finden sich in der Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbmedVV).

Arbeitsmedizinische Vorsorge entsprechend ArbMedVV unterscheidet:

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