Arbeitsmedizinische Untersuchungen

Zur Prävention und Früherkennung arbeitsbedingter Erkrankungen und zum Schutz der Mitarbeiter vor arbeitsbedingten gesundheitlichen Beeinträchtigungen werden arbeitsmedizinische Untersuchungen durchgeführt. Diese wurden bisher als sogenannte „G-Untersuchungen“ (z.B. G20, G24, G25, G26, G37, G41, G42 etc.) bezeichnet. Bei arbeitsmedizinischen Untersuchungen gilt es zu unterscheiden:

  • Wir bieten in unserer Praxis das gesamte Spektrum der in der ArbMedVV aufgeführten Untersuchungen an. Neben allen in der ArbMedVV aufgeführten Untersuchungen führen wir auch Eignungs- und Tauglichkeitsuntersuchungen sowie Untersuchungen nach besonderen Rechtsvorschriften durch.
  • Darüber hinaus bieten wir individuelle Vorsorgeprogramme, Krebsvorsorge-untersuchungen sowie leistungspsychologische Untersuchungen und Untersuchungen als Voraussetzung zum Erwerb der Taucher-, Fallschirm- oder Sportbootlizenz an.
  • Außerdem führen wir sämtliche Untersuchungen nach der Fahrerlaubnisverordnung (FeV) für PKW, LKW, Bus und Taxi durch. Daneben bieten wir Einstellungsuntersuchungen, Schichtdienst- und Nachtdiensttauglichkeitsuntersuchungen und Untersuchungen nach Jugend- und Mutterschutzgesetz an.
  • In unserer Praxis bieten wir Ihnen sehr flexibel Untersuchungstermine an. Bei Bedarf und nach entsprechender Vereinbarung führen wir arbeitsmedizinische Untersuchungen auch am Abend oder am Wochenende (Samstag) durch.

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